Massnahmen im Bereich Heizen, Kühlung, Klimatisierung und Technik von Gebäuden und Räumen

Massnahmen gültig ab 5. April 2023:

  • Als Sollwert für die Beheizung von Innenräumen in der kalten Jahreszeit wird für sämtliche Liegenschaften des Verwaltungsvermögens eine Temperatur von 20 bis 21°C festgelegt.
  • Die Heizabsenkung über Nacht und am Wochenende wird verlängert.
  • Die Beheizung von Schulhäusern und Schulsportanlagen wird während den Ferienzeiten reduziert.
  • Der Richtwert für die maximale Raumtemperatur in den kantonseigenen Rechenzentren und Serverräumen wird auf mindestens 26 °C festgelegt, die Kühlung wird entsprechend angepasst.
  • Auf die Beheizung von Dienstgaragen und Abstellhallen wird verzichtet. Zusätzlich werden die Betriebszeiten/Luftmengen der Lüftungsanlagen (je nach Belegung) angepasst.
  • Die Beheizung leerer und wenig benutzter Räume wird reduziert: Die Temperatur in Räumen, die nicht (regelmässig) verwendet werden (z.B. leere Büros oder Sitzungszimmer) wird auf 15°C reduziert und die Heizungen werden bei längeren Abwesenheiten/Ferien zurückgedreht.
  • In Räumen und Gebäuden bei dauerhaftem Leerstand bzw. wenn Beheizung nicht zwingend notwendig ist, wird die Temperatur maximal abgesenkt und der Frostschutz aktiviert.
  • Mobile Klimageräte an Arbeitsplätzen sind verboten.
  • Mobile Heizgeräte an Arbeitsplätzen sind verboten.
  • Reduktion der Innentemperatur auf 16 Grad Celsius in den Trams der Basler Verkehrs-Betriebe.