Massnahmen im Bereich IT-Arbeitsplätze / Büro- und Haushaltsgeräte

Massnahmen gültig ab 5. April 2023:

  • Verzicht auf Einzelarbeitsdrucker, die nicht absolut notwendig sind. Bestehende Geräte werden wo möglich durch Multifunktionsgeräte ersetzt.
  • Anpassung der Installation zur Stromversorgung von PC-Arbeitsplätzen und anderen elektrischen Büro- und Haushaltsgeräten (Kaffeemaschinen u.ä.) sowie Stockwerkdrucker, Aktenvernichter etc. zur Vermeidung von Standby.
  • Die Anzahl und der Einsatz von Haushaltsgeräten wird optimiert (Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Spülmaschinen).